Fallhöhe Urheberrecht

Das passiert schon mal, da hat man sich einen hübschen Tweet gebastelt, schickt den raus, viele finden den gut. Einige Zeit später reibt man sich verwundert die Augen, weil ein [fast] wortgleicher Tweet rein geschwemmt wird. Manchmal schaffen lustige Sätze oder Kalenderspruchweisheiten es auch in ein Bild bei Facebook. Dort gibt es einige Seiten, die gerne anderen die kreative Arbeit, aber nicht unbedingt den Ruhm überlassen.

So ein Vorfall führt zu langen, heiss geführten Diskussionen, wie das denn nun mit dem Urheberrecht sei, und ob man sich gefallen lassen müsste, dass irgend so eine Dumpfbacke die geistigen Ergüsse anderer … Es ist nicht erfreulich. Es ist auch nicht einfach.

Einige meinen, Tweets könnten wegen ihrer Kürze gar nicht schutzfähig sein. Das ist selbstverständlicher hanebüchener Unsinn. Länge ist nicht das Kriterium, kreative Schöpfungshöhe ist gefragt.

Hier ein Beispiel, die beiden Tweets liegen 9 Minuten auseinander, sie erschienen in dieser Reihenfolge:

Beide Tweets nutzen die aktuellen Verhaftungen von FIFA-Funktionären, beide referenzieren dieselbe Szene aus The Godfather. Meiner, nach der ersten FIFA-Wahlrunde, aber noch vor der Wiederwahl Blatters entstanden, zielt darauf, die Blatter und seinen Funktionären unterstellten mafiösen Methoden auf sie selbst anzuwenden – nur konsequent. Mrs Stephen Fry wiederum stellt fest, Blatter hätte seine Methoden aus Coppolas Film gelernt.

Selbstverständlich hat keiner vom anderen abgeschrieben; es dürfte auch noch eine ganze Menge mehr Godfather-FIFA-Tweets da draussen geben. Die Verbindung ist zu offensichtlich. Würde einer der beiden hier aufgeführten Tweets wörtlich irgendwo auftauchen, wäre er mit hoher Sicherheit abgekupfert, dazu sind beide stilistisch zu eigen.

Es mag richtig sein, das Themen, Ideen und Erkenntnisprozesse aus der Gesellschaft heraus entstehen, nicht dem kreativen Kopf alleine entspringen. Nur ist das gar nicht, was urheberrechtlich geschützt wird. Literarische Werke – vom Aphorismus [Tweets!] bis zum umfangreichen Serienroman – leben allerdings nicht von den Ideen oder den Themen, sondern von der spezifischen Ausarbeitung, dem persönlichen Stil des Autors. Die Kombination aus Idee, Thema, Prozess und Stil ist schützenswert.

Nun gibt es zwei Schutzstufen. Zum einen das Kernurheberrecht, das die Nennung des Autors eines Werkes verlangt. Charles Darwin starb 1882, das reicht, damit alles seine Werke aus allen Schutzfristen fallen, sie dürfen jederzeit von jedem in jeder Form verbreitet werden. Als Autor muss aber Charles Darwin genannt werden; ich darf nicht einfach meinen Namen auf The Expression of the Emotions in Man and Animals setzen.

Ökonomisch interessant ist im Grunde nur die zweite Stufe, die Lizenzmöglichkeiten. Diese sind aus dem Kern abgeleitete Schutzrechte, die es Künstlern ermöglichen sollen, auch Geld mit den Werken verdienen zu können. Wer darf drucken und vertreiben, wer darf eBooks herstellen und verkaufen, welchen Anteil erhält die Autorin, dürfen Filme und TV-Serien nach dem Stoff hergestellt werden und so weiter und so fort.

Wer meint, es wäre für kurze Texte schwierig genug, eine ausreichende Schöpfungshöhe herzustellen, sollte sich einmal über Fotografie Gedanken machen.

Anders als bei Texten, ist ein Zitat fast nicht möglich, ohne das gesamte Bild zu zeigen. Es gibt also im Grunde nur das Vollzitat, das erst einmal nicht erlaubt ist. Andere Jurisdiktionen, wie die USA, haben statt eines komplizierten Zitatrechts wie in Deutschland, das Prinzip des fair use.

Vor einigen Wochen stiess ich in meiner Twitter-Timeline auf

150516 Carlsen Graffiti Martin Thielecke

Ein Foto Martin Thieleckes, entstanden Anfang April 2015 in der Völckerstrasse in Hamburg-Ottensen; mit freundlicher Genehmigung des Fotografen hier veröffentlicht. Ein Graffiti zeigt einen Harry-Potter-Leser, so vertieft in seine Lektüre, dass er gegen einen Laternenmast läuft. Das ist übrigens kein Zufall, sondern eine schöne Werbeidee des Carlsen Verlages, an dessen Gebäude sich das Graffiti befindet.

Eine schöne Idee. Fand ich auch:

Boing

Das war im Juni 2008. Wie man sieht hat sich weder das Graffiti noch die Kritzeleien darauf oder der Schmutz in 7 Jahren verändert, nur die Botanik am Boden.

Von Kleinigkeiten abgesehen, sind die Fotos identisch. Mein Ausschnitt ist etwas enger, die Farbgebung bei Thielecke wärmer. Für beide ist nicht die Ausführung von Interesse, sondern ausschliesslich das gezeigte Objekt. Es sind rein dokumentarische Aufnahmen.

Wären Ideen schützbar, wären sie gar automatisch geschützt, wie Fotos und Texte es im Moment ihres Entstehens sind, dürfte niemand dieses Graffiti mehr fotografieren. Vermutlich gab es auch schon vor mir Menschen, die es gesehen und abgelichtet haben.

Selbstverständlich darf keines dieser Bilder von jemand anderem mit seinem/ihrem Namen versehen publiziert werden – Urheber bleibt Urheber. Sollte jemand eines dieser Fotos zur Lizenzierung oder zum Verkauf anbieten, müssten wir beteiligt werden. Das trifft auf jedes einzelne Foto zu, so wie es dort ist. Genau wie bei Texten, nur genauso wie er da steht.

Je kürzer ein Text, desto schwieriger wird es, enthaltene Ideen und Themen anders auszudrücken. Schauen Sie sich die beiden Fotos an, es gibt Unterschiede, aber die wesentlichen Merkmale sind identisch – mittig angeordneter Laternenmast, Konzentration auf Kunstobjekt, natürliche Farbgebung. Die Idee: Das Kunstwerk für sich sprechen zu lassen. Grössere Unterschiede würden die Bildidee ändern, nicht unähnlich den Tweets oben. Gleiches Thema, gleiche Objekte, ähnliche Aussage, anderer Stil, andere Idee.

Notes:
1. Allerdings wirklich nur das, was von ihm ist. Ausgaben, die wesentliche editorische Arbeit erfahren haben, z.B. Sammelbände oder kommentierte Editionen, sofern deren Mitarbeiter noch nicht mehr als 70 Jahre tot sind, bleiben geschützt.
2. Wenn Sie das interessiert, schauen sie in die internationale Wikipedia, die das ausführlich behandelt.
3. Aus den glücklicherweise vorhandenen Metadaten bei Google+. Die allgemeine CC-Lizenz dieser Site gilt nicht für Martin Thieleckes Foto.
Allerdings wirklich nur das, was von ihm ist. Ausgaben, die wesentliche editorische Arbeit erfahren haben, z.B. Sammelbände oder kommentierte Editionen, sofern deren Mitarbeiter noch nicht mehr als 70 Jahre tot sind, bleiben geschützt.
Wenn Sie das interessiert, schauen sie in die internationale Wikipedia, die das ausführlich behandelt.
Aus den glücklicherweise vorhandenen Metadaten bei Google+. Die allgemeine CC-Lizenz dieser Site gilt nicht für Martin Thieleckes Foto.

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